Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsabschluss

Die Angaben in Katalogen, Anleitungen und Preislisten dienen nur zur Orientierung und sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Der Verkäufer ist nur an die Verpflichtungen seiner Vertreter oder Mitarbeiter gebunden, sofern sie von ihm ausdrücklich bestätigt werden. Angebote sind nur innerhalb der Optionsfrist gültig. Sofern nicht anders angegeben, beträgt diese Frist 1 Monat. Zusätzliche Lieferungen unterliegen einem neuen Angebot des Verkäufers. Erst nach ausdrücklicher Annahme der Bestellung durch den Verkäufer sind die beiden Parteien durch den Kaufvertrag verbunden. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bedeutet die Annahme des Angebots durch den Kunden seine Zustimmung zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Falls der Käufer Ansprüche aus entgegenstehenden Klauseln geltend machen möchte, muss er unserem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnisnahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung zusenden. In diesem Fall kann eine Verhandlung eingeleitet werden, um eine mögliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Wenn innerhalb von 15 Tagen kein Wille des Käufers erkennbar ist, gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen als unwiderruflich akzeptiert und ohne Vorbehalt.

Lieferbedingungen:

Die Lieferungen werden in den Werken oder Lagern des Verkäufers verkauft, übernommen und genehmigt, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Wenn der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird und der Verkäufer zustimmt, werden die Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert und behandelt, ohne dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist. Diese Bestimmungen ändern nichts an den Zahlungsverpflichtungen für die Lieferung und stellen keine Neuvereinbarung des Kaufvertrags dar. Die Lieferungen reisen immer auf Gefahr und Risiko des Käufers, es sei denn, er hat Anspruch auf den Frachtführer. Der Käufer oder sein Vertreter, wenn der Käufer den Versand an einen Dritten leitet, ist dafür verantwortlich, dem Frachtführer erst nach Überprüfung, dass die Lieferungen in angemessener Zeit und in gutem Zustand eingegangen sind, quittiert zu geben. Im Falle von Schäden oder Fehlbeständen muss der Empfänger alle gesetzlichen Formalitäten erfüllen (insbesondere Vorbehalte auf dem Frachtbrief und Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 3 Tagen an den Frachtführer). Die Auswahl des Frachtführers durch den Verkäufer ändert nichts an diesen Verpflichtungen des Käufers. Sofern der Käufer nicht den Wunsch hat, den Frachtführer auszuwählen oder die Bedingungen des Frachtführers festzulegen, erfolgen die Versendungen nach Ermessen des Verkäufers auf dem kostengünstigsten Weg. Wenn der Käufer seinen eigenen Frachtführer oder besondere Transportbedingungen vorschreibt, ist der Verkäufer berechtigt, ihm die zusätzlichen Transportkosten in Rechnung zu stellen, die er dadurch tragen muss.

Verpackungen:

Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Lieferungen nicht verpackt wurden, es sei denn, er hat sich im Verkaufsvertrag ausdrücklich dazu verpflichtet.

Eigentumsvorbehalt:

Der Eigentumsübergang der verkauften Lieferungen wird bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, einschließlich Haupt- und Nebenkosten, aufgeschoben. Die Risiken von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung dieser Güter sowie die Schäden, die sie verursachen könnten, liegen jedoch beim Käufer, sobald sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer hat das Recht auf Rücknahme, eine Folge des verzögerten Eigentumsübergangs, und wenn dieser Rücknahme Widerstand geleistet wird, soll er sich an den Präsidenten des Handelsgerichts Quimper im Eilverfahren wenden, damit er dies anordnet. Der Käufer muss sicherstellen, dass die Identifizierung der Waren immer möglich ist. Produkte auf Lager gelten als zahlungspflichtig.

Studien & Projekte:

Die Studien und Dokumente jeglicher Art, die vom Verkäufer übermittelt werden, bleiben immer sein uneingeschränktes Eigentum. Sie müssen auf Anfrage zurückgegeben werden. Der Verkäufer behält sich das uneingeschränkte geistige Eigentum an diesen Projekten vor, die ohne seine schriftliche Genehmigung weder mitgeteilt noch ausgeführt werden dürfen.

Gelieferte Mengen:

Die in Rechnung gestellten Mengen sind die tatsächlich gelieferten Mengen. Sie können von den bestellten Mengen abweichen, ohne dass dies zu einer Beanstandung seitens des Käufers führen kann.

Lieferfristen:

Die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten gelten ab dem Datum des Eingangs der Bestellbestätigung. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, dienen diese Fristen nur zur Information und sind nicht verbindlich. Ihr Überschreiten kann weder zu einer Stornierung der Bestellung noch zu einer Entschädigung führen. Selbst im Falle einer ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers zu Fristen, bei deren Überschreitung Strafen fällig werden, kann die Ausführung der Lieferungen ohne Entschädigung für den Verkäufer ausgesetzt oder verzögert werden, wenn die Zahlungsbedingungen vom Käufer nicht eingehalten werden oder wenn die vom Käufer bereitzustellenden Informationen nicht rechtzeitig beim Verkäufer eingegangen sind. Kriege, Streiks, Epidemien, die vollständige oder teilweise Unterbrechung des Transports, Rohstoffknappheit, Behinderungen aufgrund von Bestimmungen der Einfuhrbehörde oder interner wirtschaftlicher Regelungen, Zwischenfälle oder Unfälle jeglicher Art, die zu Arbeitsausfällen in ganzen oder teilweisen Fabriken führen, Brände, Überschwemmungen, Maschinenschäden, Transportprobleme, Herstellungsunfälle, Mängel im Rohmaterial aufgrund des Versagens eines Lieferanten, jedes andere Ereignis oder Unfall, das dem Verkäufer nicht zuzurechnen ist und einen unwiderstehlichen und unvorhersehbaren Charakter hat, der die Herstellung verhindert oder einschränkt, gelten als höhere Gewalt und befreien unser Unternehmen von der Lieferverpflichtung, ohne Entschädigung oder Schadensersatz und im Allgemeinen von allen unvorhergesehenen oder höheren Gewalten, die das Recht zur automatischen Aussetzung laufender Verträge oder ihrer verspäteten Erfüllung ohne Entschädigung oder Schadensersatz begründen.

Preise:

Die Preise basieren auf den in den Angeboten angegebenen wirtschaftlichen Bedingungen. Sie können je nach Variation der Kosten ihrer Bestandteile im Rahmen der geltenden Gesetzgebung angepasst werden. Die in Rechnung gestellten Preise sind daher die zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Lieferungen gültigen Preise, insbesondere nach den Tarifen oder Preislisten. Kursänderungen können keinesfalls ein Grund für die Kündigung der Bestellung sein. Mindestbestellmenge und portofrei: Diese Bedingungen sind in unseren Tarifen festgelegt.

Zahlungsbedingungen:

Die Bereitstellung stellt den Faktor für die Rechnungsstellung dar. Die Lieferungen sind zahlbar am Hauptsitz des Verkäufers innerhalb von 30 Tagen oder, im Falle einer besonderen Vereinbarung, zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Für Zahlungen, die zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, gewährt der Verkäufer einen Skonto, dessen Bedingungen auf der Rechnung angegeben sind. Jeder fällige und nicht bezahlte Betrag ist automatisch verzinslich und wird nach Mahnung mit dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 50% in Rechnung gestellt. Diese Zinsen werden am Monatsende in einer separaten Rechnung ausgewiesen. Die Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum macht die sofortige Zahlung der anderen Rechnungen, die ihm zugesandt werden, fällig, auch wenn sie bereits zu Handelspapieren geführt haben und alle Verkäufe, die noch nicht vollständig ausgeführt und bezahlt wurden, werden von Rechts wegen aufgelöst, wenn der Verkäufer dies für angemessen hält, nach einer Zahlungsaufforderung, in der er erklärt, dass er die Klausel geltend machen will, und die nicht sofortige Wirkung zeigt. Der Verkäufer ist berechtigt, auf Kosten des Käufers Lieferungen zurückzunehmen, deren Verkauf von Rechts wegen aufgelöst wurde. Falls dieser Rücknahme entgegengewirkt wird, kann sich der Verkäufer an den Präsidenten des Handelsgerichts von Quimper wenden, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Zur Anwendung des Vorstehenden werden Zahlungen vorrangig mit den Lieferungen verrechnet, die nicht in der Art wiedergefunden werden. Für jede neue Lieferung hat der Verkäufer das Recht, die Zahlung vor dem Versand zu verlangen. Jede Änderung der Situation des Käufers, wie insbesondere der Verkauf oder die Einbringung von Teilen oder des gesamten Geschäfts, Tod, Unfähigkeit, Auflösung oder Änderung der Form, auch nach teilweiser Ausführung der Aufträge oder Bestellungen, führt zur Anwendung der gleichen Bestimmungen wie im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen. Im Falle einer Entscheidung des Verkäufers, einen strafrechtlichen Rekurs zur Beitreibung von Forderungen einzuleiten, werden Kosten in Höhe von 15% des Bruttobetrags der Forderung berechnet, mit einem Pauschalbetrag von 300 Euro pro Forderung. Im Falle von Zahlungsverzug werden gemäß Artikel L 441-6 des Handelsgesetzbuchs ein Schadenersatz in Höhe von drei Mal dem aktuellen gesetzlichen Zinssatz sowie eine Pauschalentschädigung für Inkassokosten von 40 Euro fällig.

Gewährleistung:

Sofern nicht anders vereinbart, werden Bestellungen gemäß den vorhandenen Standards und mit üblichen Toleranzen in normaler Qualität ausgeführt, ohne Rücksicht auf die spezielle Verwendung, für die der Käufer sie bestimmt. Der Empfänger muss sofort die Menge, das Gewicht, die Abmessungen und die Qualität überprüfen. Die Lieferungen sind für 12 Monate ab Inbetriebnahme gegen nicht offensichtliche Mängel in Material und Verarbeitung sowie gegen versteckte Mängel garantiert, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Bereitstellungsdatum. Während dieser Garantiezeit muss jegliche Beanstandung spätestens innerhalb eines Monats nach Entdeckung von Mängeln oder Fehlern per Einschreiben mit Rückschein erhoben werden, und jegliche Klage muss innerhalb der üblichen Frist von 2 Monaten nach der Beanstandung eingereicht werden, um zulässig zu sein. Der Verkäufer haftet nur für den einfachen Austausch der als fehlerhaft anerkannten Lieferungen zum niedrigsten Transporttarif, ohne weitere Entschädigung. Die so ersetzten Lieferungen bleiben sein Eigentum. Von allen Garantien ausgeschlossen sind Mängel, die auf Lagerung, Montage oder Verwendung der Lieferungen durch den Kunden unter abnormalen Bedingungen oder nicht den Regeln der Kunst entsprechend zurückzuführen sind. Der Verkäufer akzeptiert keine Rücksendung ohne vorherige Genehmigung.

Prüfung & Abnahme im Werk:

Die Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und gemäß den bei der Bestellung vereinbarten Modalitäten in den Werken des Verkäufers abgenommen. Die entsprechenden Kosten, einschließlich Reise- und Protokollkosten, trägt der Käufer.

Gerichtsstand:

Im Falle von Streitigkeiten gilt ausschließlich das französische Recht, und die Gerichte am Hauptsitz des Unternehmens sind allein zuständig, unabhängig von den Verkaufsbedingungen und der vereinbarten Zahlungsweise, auch im Falle einer Garantieanforderung oder einer Vielzahl von Klägern oder Beklagten.

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